An der GV25 stehen die neuen Statuten zur Abstimmung, anbei findest du die Änderungsvorschläge.
Statuten und Reglemente
Per 1. Januar 2025 führt der Bund den sogenannten Branchenstandard für den Schweizer Sport ein. Mit diesem Standard sollen Missbrauch und strukturelle Missstände im Schweizer Sport angegangen werden. Alle Organisationen, die mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) oder Swiss Olympic verbunden sind und Bundesbeiträge (J+S- oder esa-Beiträge) müssen diesen Standard erfüllen. Da wir als SLRG-Sektion ebenfalls Mitglied bei Swiss Olympic sind und J+S Beiträge erhalten, müssen wir zwingend gewisse Anforderungen spätestens per 01.01.2026 erfüllen. In diesem Zuge haben wir auch weitere Anpassungen vorgenommen, um uns dem Musterstandard der SLRG Schweiz anzugleichen.
Wichtigste Änderungen in Kürze:
Art. 22
Co-Präsidium / Co-Leitung
Das Präsidium und die einzelnen Vorstandsämter können neu im Co-Präsidium bzw. in Co-Leitung gewählt werden.
Geschlechterquote
Swiss Olympic empfiehlt, eine Geschlechterquote zu je mindestens 40% für die gewählten, stimmberechtigten Mitglieder des obersten Leitungsorgans (i.d.R. Vorstand) in den Statuten zu verankern. Der Vorstand schlägt eine Quote von 20% vor, da sich diese in der Praxis realistisch umsetzen lässt.
Amtsdauer
Swiss Olympic empfiehlt die Verankerung einer maximalen Amtszeit von zwölf, resp. 16 Jahren, falls noch mind. eine Amtszeit als Präsident*in erfolgt. Die laufende Amtsperiode kann in jedem Fall ordentlich beendet werden. Wir sind dieser Empfehlung gefolgt.
Statuten 2023 (aktuell)
Statuten SLRG Bern 2025 (Entwurf)
Organisations- und Geschäftsreglement
Das im Anhang der bisherigen Statuten enthaltene Reglement „Vorstand SLRG Bern“ wurde überarbeitet und an die neuen Bedingungen des Bundes und an die neuen Statuten angepasst. Inhaltlich hat sich das Reglement kaum verändert. Die rot eingefärbten Textstellen zeigen die Anpassungen auf.
Organisations- und Geschäftsreglement SLRG Bern (Entwurf)
Finanzreglement
Wir haben ein neues Finanzreglement erstellt, welches den Bedingungen des Branchenstandards für den Schweizer Sport entspricht und an die neuen Statuten und das Organisationsreglement angepasst wurde. Das Finanzreglement verweist weiter auf das Spesen- und Entschädigungsreglement.
Finanzreglement SLRG Bern 2025 (Entwurf)
Spesen und Entschädigungsreglement
Das Spesen- und Entschädigungsreglement wurde mit dem neuen Finanzreglement grundlegend überarbeitet und präzisiert. Inhaltlich wurde das Spesenreglement an die Vorgaben der Schweizerischen Steuerkonferenz und Bedingungen des Branchenstandards für den Schweizer Sport angepasst.
Mit dem überarbeiteten Reglement entstehen grundsätzlich keine neuen oder erweiterten Spesenansprüche.
Spesen- und Entschädigungsreglement 2025 (Entwurf)